Verwaltungsrat

Gemäss den Bestimmungen des KGVG wird der Verwaltungsrat vom Staatsrat und Direktor für Sicherheit, Justiz und Sport geleitet. Anschliessend obliegt es dem Grossen Rat, aus den Reihen seiner amtierenden Mitglieder 4 Personen zu wählen. Zusätzlich bestimmt der Staatsrat 4 weitere Personen aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten für die KGV.